Die verheerenden Überschwemmungen 1999, 2002 und 2013 verursachten enorme Schäden. Aufschwimmende Heizöltankanlagen wurden undicht, Gewässer und Gebäude verschmutzt, teure Sanierungen erforderlich.
Die Notwendigkeit die Vorschriften für die Heizöllagerung in Hochwassergebieten weiter zu präzisieren wurde durch die Ereignisse nachhaltig unterstrichen.
Zwischenzeitlich sind ein Teil der betroffenen Gebiete als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen, (es kommen ständig weitere hinzu), die Hochwasserstände eines zu erwartenden Jahrhunderthochwassers (HQ 100) sind für die einzelnen Flurstücke festgelegt worden.
Heizöltankanlagen in Hochwassergebieten müssen gegen Aufschwimmen gesichert sein, für die Auftriebssicherungen und für die durch die Einleitung der Auftriebskräfte* beanspruchten Gebäudeteile sind statische Nachweise zu erbringen, die Tankwände müssen nachweislich dem äußeren Wasserdruck² standhalten.
Auch alle anderen Anlagenbestandteile, wie Armaturen und Leitungen, müssen bei Hochwasser dicht bleiben!