In den Bauartzulassungen für Leckwarngeräte wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass diese Sicherheitseinrichtungen mindestens einmal pro Jahr von sachkundigem Personal auf seine Funktionssicherheit überprüft werden müssen. Wir bieten unseren Kunden seit über 40 Jahren mit einem Funktionskontrollvertrag die Möglichkeit, diese gesetzliche Anforderung unkompliziert und bequem zu erfüllen. Selbstverständlich überprüft unser sachkundiger Techniker auch die anderen Sicherheitsgeräte wie z.B. Grenzwertgeber, Füllstandsanzeiger, Verschraubungen etc.